Bildungreise:  Greifswald

Abfahrt: DO., 22. JULI 2021, Bahnhof Bernau
Exkursionsleitung
: Frau Gisela Specht

Leistungen: Fahrt im modernen Reisebus der Firma "K. Brust"

Reisebetreuung, Stadtführung, Mittagessen, Schifffahrt, Kaffee und Kuchen, Freizeit

 

Es wird gebeten, sich telefonisch direkt bei der Reiseleiterin anzumelden.
Frau Specht Tel. 03338 - 76 55 21 oder Funk: 0162-5798268.


Greifswald ist eine alte Hansestadt und liegt am Fluss Ryck, zwischen den Inseln Rügen und Usedom am Greifswalder Bodden. Die Stadt besitzt bis heute drei mittelalterlichen Kirchtürme. Sie sind Wahrzeichen und Überbleibsel der Hansezeit, in der Greifswald eine erste Blütezeit erlebte.

 

Exkursionsleitung: Frau Gisela Specht


Leistungen:

  • Fahrt im modernen Reisebus der Firma BRUST
  • Reisebetreuung
  • Stadtführung
  • Mittagessen
  • Schiffsfahrt
  • Kaffee und Kuchen
  • Freizeit

Der Teilnehmerpreis und die Uhrzeit für die Abfahrt des Busses vom Bahnhof Bernau werden rechtzeitig durch Frau Specht bekanntgeben.

 

Bei den Anmeldungen werden Mitglieder des Vereins vorranging berücksichtigt.

Mitglieder und Gäste beteiligen sich an der Bildungsexkursion auf eigene Gefahr.
Weder die URANIA noch die Reiseleiter haften für Unfälle.

Es wird gebeten, sich telefonisch direkt bei der Reiseleiterin anzumelden.
Frau Specht Tel. 03338 - 76 55 21 oder Funk: 0162-5798268.


Umgang mit COVID–19 während der Veranstaltung
Die Teilnahme ist ausschließlich symptomfrei mit einem aktuellen negativen Testergebnis (nicht länger als 24 Stunden zurückliegend) auf das SARS-CoV-2-Virus erlaubt.
Ausnahmen gelten für Personen mit vollständigem Impfschutz sowie Genesene.
Der Testnachweis bzw. Impf- oder Genesungsnachweis ist jeweils VOR dem Betreten des Busses vorzuzeigen. Weiterhin müssen alle Personen in den Innenbereichen, auch während der Fahrt, eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-Standard) tragen sowie den Mindestabstand einhalten. Dies gilt für unsere Teilnehmer sowie für die Exkursleitung!

Achtung: Testpflicht bzw. Impfnachweis entfällt, wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz für fünf Tage ununterbrochen unter 20 liegt und dies öffentlich bekannt gegeben wurde!


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