Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer des Urania Barnim e.V.,
am 26.11.22 wollen wir über Änderungen an unserer Satzung abstimmen. Hier ist ein Exemplar mit allen angedachten Änderungen abgebildet.
Wir haben die Satzung durch eine Rechtsanwältin prüfen lassen. Ihre wertvollen Hinweise wollen wir zu 100% übernehmen. Diese sind gelb markiert.
Wir als Vorstand haben uns anschließend auch weitere Gedanken gemacht: Streichung sind am „durchgestrichenen roten Text“ erkennbar. Neue Textteile sind grün markiert.
Wir hoffen, wir bekommen Ende November dazu eure Zustimmung.
Euer Vorstand
SATZUNG
für den Verein „URANIA Barnim e.V.“
Satzung des Vereins URANIA Barnim vom xx.xx.2022
Präambel
Die in dieser Satzung verwandten personenbezogenen Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und schließen alle Geschlechterformen (männlich, weiblich, divers) ausdrücklich mit ein.
Der Verein trägt den Namen „URANIA Barnim e. V." (im weiteren URANIA) und hat seinen Sitz in 16321 Bernau bei Berlin.
Die URANIA verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist juristisch selbstständig sowie parteipolitisch und religiös unabhängig. Der Verein ist den Zielen des demokratischen
Gemeinwesens verpflichtet und ist selbstlos tätig, er verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele.
Ziel des Vereins ist es, einen Beitrag zur allgemeinen, sozialen, kulturellen, wissenschaft-lichen und politischen Bildung und Weiterbildung von Erwachsenen und Jugendlichen zu leisten und so das humanistische Erbe der Gründer der URANIA in Deutschland zu pflegen, die 1888 begonnen haben, Erkenntnisse aus Wissenschaft, Technik und Technologie populärwissenschaftlich zu vermitteln.
Der Verein
Die URANIA arbeitet mit Orts-, Regionalvereinen und Gremien sowie internationalen Vereinen und Organisationen zusammen, die sich der Tradition und dem zeitgemäßen Anliegen der URANIA verbunden fühlen.
Er ist Mitglied im URANIA-Landesverband Brandenburg e. V.
Die Ziele des Vereins werden insbesondere verwirklicht durch:
Der Verein realisiert seine Aufgaben im Zusammenhang mit dem Satzungszweck hauptsächlich im Landkreis Barnim in Klubs und anderen Stätten der Kommunikation sowohl eigenständig, gemeinsam mit anderen Bildungsträgern als auch mit Partnern aus der Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik.
Die Tätigkeit des Vereins wird insbesondere finanziert durch:
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. Aufwendungen, die Mitglieder des
Vereins oder Mitglieder des Vorstandes haben, können nach Haushaltslage vergütet werden.
Mitglieder des Vereins erhalten aus dem Vermögen des Vereins keine Zuwendungen.
Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die die Satzung des Vereins anerkennen, einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen, die Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeitrag entrichten. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitglieder erklären sich bereit, an der Lösung der Aufgaben der URANIA in selbst gewählter Form mitzuwirken. Die Aufnahme erfolgt mit der schriftlichen Bestätigung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand des Vereins.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Ableben des Mitgliedes oder durch Auflösung des Vereins.
Der Austritt kann auf schriftlichen Antrag bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen.
Ein Mitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund, zum Beispiel: Rückstand der Beitragszahlung von mehr als 12 Monaten, vorliegt.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören.
Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzustellen. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen.
Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss.
Die Beitragshöhe für die Mitgliedschaft wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und behält ihre Gültigkeit bis zum aufhebenden Beschluss der Mitgliederversammlung.
Die Mitglieder sind berechtigt an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen sowie Vergünstigungen, die die Mitgliedschaft mit sich bringt, in Anspruch zu nehmen (siehe Finanzordnung). Sie haben die Pflicht, den festgelegten Mitgliedsbeitrag bis zum 30. Juni des Geschäftsjahres in voller Höhe zu entrichten.
Die Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie tagt mindestens einmal im Jahr. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Außerordentliche Versammlungen werden vom Vorstand oder auf Forderung von mindestens 1/3 der Mitglieder vom Vorstand anberaumt. Die Mitgliederversammlung kann auch als sogenannte virtuelle Versammlung durchgeführt werden. Ob diese Form oder eine Präsenzveranstaltung stattfinden soll, gibt der Vorstand bei der Einladung bekannt. Einladungen zur Mitgliederversammlung oder zu außerordentlichen Versammlungen sind mit der Tagesordnung den Mitgliedern spätestens 2 Wochen vor dem Termin schriftlich per Brief bzw. per E- Mail zuzustellen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse zur Annahme, Änderung und Fortschreibung der Satzung bedürfen der 2/3 Mehrheit. Die Mitgliederversammlung wählt eine Versammlungsleitung.
Die Mitgliederversammlung wird durch eine Niederschrift protokolliert, die vom Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Protokollführer abgezeichnet wird.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 bis höchstens 10 Mitgliedern, die alle 2 Jahre auf der Mitgliederversammlung des Vereins gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Kandidatur für den Vorstand erfolgt auf eigenen Wunsch oder durch Vorschlag eines Mitgliedes des Vereins.
Der Vorstand besteht aus:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der Schatzmeister. Beide sind allein vertretungsberechtigt. Durch eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied des Vorstandes innerhalb der Legislaturperiode abwählbar. Der Vorstand tritt mindestens alle 2 Monate zusammen. Über die Sitzungen werden Protokolle angefertigt, die von den Mitgliedern eingesehen werden können.
Der Vorstand ist weiterhin einzuberufen, wenn es von 1/3 der Mitglieder begründet
verlangt wird. Diese Mitglieder haben die von ihnen gewünschte Tagesordnung zu formulieren. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit
einfacher Mehrheit gefasst. Dem Vorstand obliegt obliegen die Leitung des
Vereins und die Verwirklichung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Er arbeitet nach einem Jahres- bzw. Halbjahresarbeitsplan.
Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit aus, wählt der verbleibende Vorstand einen Ersatz für die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds. Diese Wahl muss bei der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden.
Die besonderen Aufgaben des Vorstandes sind:
Aufgabe des Rechnungsprüfers ist, die Geschäfts- und Kassenführung des Vorstandes zu überprüfen, zu protokollieren und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
Der Rechnungsprüfer hat das Recht, jederzeit alle Bücher, Protokolle und Kassen des Vorstandes einzusehen und an Sitzungen ohne Stimmrecht teilzunehmen.
Die Mitglieder erklären sich einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes per elektronische Datenverarbeitung erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon,
E-Mail - Adresse, Funktionen, Ehrungen, Beitragszahlungsstand und Bankverbindung.
Hierzu zählt insbesondere die Mitgliederverwaltung.
§ 10.
Geschäftsordnung
Zur Regelung bestimmter, in dieser Satzung nicht angesprochener Verfahrensfragen, kann sich der Verein eine zusätzliche Geschäftsordnung geben.
§ 11. Auflösung
Der Verein kann sich auf Beschluss der Mitgliederversammlung auflösen. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt sein Vermögen an den URANIA-Landesverband Brandenburg e. V., der es nach Einwilligung des Finanzamtes unmittelbar und ausschließlich im Sinne zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden hat.
Der vorliegende Satzungstext entspricht den Beschlüssen der Mitgliederversammlung vom xx.xx.xxx entsprechend den Hinweisen des Finanzamtes Eberswalde vom xx.xx.xxxx und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Die bisherige Satzung verliert damit ihre Gültigkeit.